Mehrwertsteuerbefreiung
Mit dem Akzeptieren und Klicken der hierzu bestehenden Checkbox beim Kaufabschluss besätitgen Sie die Erfüllung der nachfolgend genannten Voraussetzungen für Ihr jeweiliges Lieferland.
Deutschland
Der § 12 Absatz 3 UStG regelt die Steuerbefreiung für die Lieferung und Montage von Solaranlagen. Konkret bedeutet das, dass bei der Installation von Photovoltaik- oder Solarthermieanlagen auf einem Gebäude oder Grundstück keine Umsatzsteuer anfällt.
Diese Steuerbefreiung gilt sowohl für Privatpersonen als auch für Unternehmen, die Solaranlagen installieren lassen. Allerdings müssen hierbei bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. So muss die Anlage beispielsweise fest mit dem Gebäude verbunden sein und der erzeugte Strom darf nur zum eigenen Verbrauch genutzt oder ins öffentliche Netz eingespeist werden.
Ein weiterer wichtiger Aspekt ist, dass die Steuerbefreiung nur für die Lieferung und Montage der Anlage gilt. Für den laufenden Betrieb fallen weiterhin Steuern an, wie beispielsweise die EEG-Umlage.
Österreich
Um den Ausbau von Sonnenstrom in den nächsten Jahren weiter zu beschleunigen, gilt seit 1.1.2024 ein vereinfachtes System: Für PV-Anlagen bis 35 Kilowatt peak (kWp) sowie dazugehörige Speicher, sofern sie gemeinsam im Zuge von einem Projekt umgesetzt werden, gilt der Nullsteuersatz. Das bedeutet, es sind keine weiteren Förderanträge mehr notwendig, die Umsatzsteuer wird beim Kauf nicht berechnet.
Die Umsatzsteuerbefreiung gilt ab 1. Jänner 2024 für:
- den Kauf und die Installation von PV-Modulen mit einer Engpassleistung bis 35 kWp,
- deren Zubehör sowie Speicher, sofern diese gemeinsam angeschafft wurden,
sofern die PV-Anlage auf oder in der Nähe von folgenden Gebäuden betrieben wird:
- Gebäuden, die Wohnzwecken dienen, Gebäuden, die von Körperschaften öffentlichen Rechts genutzt werden oder
- Gebäuden, die gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken dienen.
Insgesamt ist die Steuerbefreiung für Privathaushalte in Deutchland und Österreich ein wichtiger Anreiz für die Nutzung erneuerbarer Energien. Durch die Förderung von Solaranlagen wird nicht nur die Umwelt geschützt, sondern auch ein wichtiger Beitrag zur Energiewende geleistet.